Angebot, Zielgruppen und rechtliche Grundlagen

Die BetreuerInnen des Betreuungsforum Niederrhein bieten verschiedene Dienstleistungen für die Amtsgerichte und Klienten an:

  • Rechtliche Betreuungen (§ 1814 Abs. 1 S. 1 BGB):
    Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer (Betreuer).

  • Vormundschaften (§ 1773 Abs. 1 BGB):
    Das Familiengericht hat die Vormundschaft für einen Minderjährigen anzuordnen und ihm einen Vormund zu bestellen, wenn 
    1. er nicht unter elterlicher Sorge steht,
    2. seine Eltern nicht berechtigt sind, ihn in den seine Person und sein Vermögen betreffenden Angelegenheiten zu vertreten, oder
    3. sein Familienstand nicht zu ermitteln ist.“
  • Verfahrenspflegschaften (§ 276 Abs. 1 S. 1 FamFG):
    „Das Gericht hat (in Betreuungs- und Unterbringungssachen) dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist.“

  • Nachlasspflegschaften (§ 1960 Abs. 1 BGB):
    "Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Das Gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt oder wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat."

Als Grundlage für unser Handeln und die rechtliche Unterstützung unserer Klienten gelten die entsprechenden Gesetze, insbesondere die Sozialgesetzbücher (SGB I bis XII), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in
den Angelegenheiten der freiwilligen Gesetzbarkeit (FamFG).
Bei komplexen oder schwierigen Betreuungen/Vormundschaften werden wir auf Vorschlag der Betreuungsbehörde bzw. des Jugendamtes durch das Betreuungsgericht bzw. das Familiengericht namentlich bestellt.
Bei der rechtlichen Betreuung Volljähriger dürfen wir nach § 1814 Abs. 1 BGB nur in den von den Gerichten bestellten Aufgabenkreisen tätig werden.

Ziel der professionellen Betreuung/Vormundschaft ist es, dass wir die Klienten sowie Mündel ab entsprechendem Alter im höchstmöglichen Maß in die Entscheidungen einbinden.

Dabei wollen wir ihre Handlungskompetenz stärken und immer parteiisch zum Wohle und wenn möglich auch in ihrem Sinne unterstützen.
Die Betreuer/Vormünder ergänzen die fehlende rechtliche Handlungsfähigkeit der Klienten/Mündel in dem individuell notwendigen und gerichtlich vorgegebenen Maß.

Das heißt auch, dass die Aufgaben des Betreuers/Vormundes u. a. abhängig vom aktuellen Gesundheitszustand, dem Alter (bei Mündeln), den kognitiven und körperlichen Fähigkeiten sowie der Mitwirkungsbereitschaft des Klienten - von beratendem und begleitendem, über unterstützendem bis hin zu stellvertretendem Handeln variieren können.

Um dies zu erreichen, sind eine individuelle und planvolle Herangehensweise unerlässlich:
Die Betreuer/Vormünder benötigen zur Erfüllung ihrer vielschichtigen Aufgaben ein umfassendes Verständnis von den persönlichen und sozialen Belangen und den administrativen Erfordernissen der Klienten/Mündel.

 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen

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